AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Aufträge an so.be. werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, so.be. hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Leistungsgegenstand
so.be. erbringt Leistungen in den Bereichen Projektmanagement, Marketing, Design, Beratung sowie konzeptionelle, organisatorische und strategische Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Die Kalkulationen von so.be. für Honorare und Preise beziehen sich auf den im Angebot dargestellten Leistungsumfang. Werden nur Teile des Angebots beauftragt, behält sich so.be. das Recht vor, Honorare und Preise entsprechend neu zu kalkulieren.
2.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder dadurch zustande, dass so.be. durch Tätigwerden zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. LEISTUNGSUMFANG
3.1 Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Projektmanagement-, Marketing-, Design-, Beratungs- oder konzeptionelle Leistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
3.2 Die Überprüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen oder Materialien hinsichtlich der Verletzung von Schutzrechten oder Rechten Dritter erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Die wettbewerbs-, marken-, urheber- oder vertriebsrechtliche Zulässigkeit sowie Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erbrachten Leistungen schuldet so.be. nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.4 Eine Prüfung der Leistungen auf die Verletzung von Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten Dritter erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Dies gilt nicht, wenn eine Rechtsverletzung für so.be. offensichtlich ist.
3.5 Bei Projektmanagement- und Beratungsleistungen schuldet so.be. eine fachgerechte, sorgfältige Durchführung, jedoch keinen bestimmten Projekterfolg oder ein konkretes wirtschaftliches Ergebnis.
4. PRODUKTIONS- UND UMSETZUNGSÜBERWACHUNG
4.1 Sofern Leistungen Produktions- oder Umsetzungsprozesse betreffen (z. B. Druck, digitale Veröffentlichung, technische oder organisatorische Umsetzung), empfiehlt so.be., Freigaben erst nach sorgfältiger Prüfung durch den Auftraggeber zu erteilen.
4.2 Eine Produktions- oder Umsetzungsüberwachung übernimmt so.be. nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. In diesem Fall ist so.be. berechtigt, im Namen des Auftraggebers notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
5. LIEFERUNG
5.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.
5.2 Die Übermittlung von Arbeitsergebnissen, Daten oder Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6. MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS
6.1 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller an so.be. übermittelten Informationen, Inhalte und Materialien. Er ist verpflichtet, die Leistungen vor Abnahme auf sachliche und inhaltliche Fehler zu prüfen.
6.2 Stellt der Auftraggeber Materialien zur Verfügung, zu deren Nutzung er nicht berechtigt ist oder die Rechte Dritter verletzen, stellt er so.be. von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
6.3 Arbeitsergebnisse von so.be. sind mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung trägt der Auftraggeber die Kosten der Wiederherstellung.
7. ABNAHME; MÄNGELANZEIGE
7.1 Die Leistungen gelten spätestens mit vorbehaltloser Zahlung als abgenommen.
7.2 Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
7.3 Verdeckte Mängel können nur innerhalb eines Jahres nach Lieferung geltend gemacht werden.
8. VERGÜTUNG
8.1 Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
8.3 Sofern nicht anders vereinbart, wird ein Drittel der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss fällig, der Rest bei Lieferung der vereinbarten Leistungen.
8.4 Änderungswünsche, Zusatzleistungen oder Mehraufwände im Rahmen von Projektmanagement-, Marketing-, Design- oder Beratungsleistungen werden zu den im Angebot vereinbarten Stundensätzen berechnet.
8.5 Geringfügige Zusatzaufwände bis zu 10 % der Einzelleistung dürfen ohne vorherige Absprache berechnet werden.
9. FREMDKOSTEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN
9.1 Fremd- und Nebenkosten (z. B. Druck-, Produktions-, Lizenz-, Versand- oder Plattformkosten) werden gesondert berechnet.
9.2 Kostenänderungen bei Fremdleistungen dürfen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
9.3 Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber.
9.4 Reise- und Meetingzeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
10. EIGENTUM, NUTZUNGSRECHTE, DATEN
10.1 Der Auftraggeber erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
10.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von so.be.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
10.4 so.be. ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen (z. B. Konzepte, Designs, Texte, Abbildungen, Fotos, Screenshots, Auszüge aus Projekten oder Projektergebnisse) zeitlich, räumlich und medial unbegrenzt zum Zwecke der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Unternehmenskommunikation zu nutzen.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in Präsentationen, in sozialen Medien sowie in sonstigen digitalen und analogen Kommunikationsmitteln.
10.5 Eine Herausgabe offener Daten oder editierbarer Dateien erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
11. URHEBERRECHT; VERTRAGSSTRAFE
11.1 Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen der Leistungen ohne Zustimmung von so.be. sind unzulässig.
11.2 so.be. ist als Urheberin der Leistungen zu benennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.3 Bei Verstößen gegen die vorstehenden Regelungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. HAFTUNG
12.1 so.be. haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von so.be.
13. REFERENZEN, BELEGMUSTER
13.1 so.be. ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen und Leistungen als Referenz zu verwenden.
13.2 Belegmuster dürfen von so.be. zu Eigenwerbezwecken genutzt werden.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.2 Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Darmstadt.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.